Allgemeine Geschäftsbedingungen.
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
1. Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Horseland Pegasus (nachfolgend auch Verkäufer oder Horseland Pegasus genannt) und dem Kunden (nachfolgend auch Käufer genannt)
gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt Horseland Pegasus nicht an, es sei denn Horseland Pegasus hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung
zugestimmt.
3. Kunden i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB).
§ 2 Zustandekommen des Vertrages, Rücktritt
1. Durch Absendung einer Bestellung per E-Mail gibt der Kunde ein verbindliches Angebot i.S.d. § 145 BGB ab. Der Kunde erhält eine Bestätigung des Empfangs der Bestellung per E-Mail. Die
Empfangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Auf mögliche Fehler in den Angaben zum Sortiment auf der Website wird Horseland Pegasus den Kunden ggfs. gesondert
hinweisen und ihm ein entsprechendes Gegenangebot unterbreiten.
2. Der Vertrag mit Horseland Pegasus kommt zustande, wenn Horseland Pegasus das Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt durch die Mitteilung über die Lieferung der Ware; sie steht unter dem Vorbehalt
der Verfügbarkeit der bestellten Ware.
3. Die Firma Horseland Pegasus behält sich vor, bei Verträgen mit einem höheren Bestellwert eine entsprechende Anzahlung zu verlangen. Die weitere Bearbeitung erfolgt in diesem Falle erst nach
Eingang der Anzahlung.
4.Die Firma Horseland Pegasus ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Großhändler, oder sonstige Zulieferer absehbar für einen erheblichen Zeitraum zur Lieferung nicht in der Lage
ist; - sich für den Verkäufer aus den Angaben des Käufers oder dessen nicht vertragsgetreuem Verhalten bei der Abwicklung eines anderen Kaufvertrages mit dem Verkäufer der nach billigem Ermessen
begründete Verdacht ergibt, daß der Käufer seine vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllen werde.
5. Mit der Bestellung erklärt sich der Kunde einverstanden, die Horseland Pegasus Newsletter zu erhalten. Abbestellung ist jederzeit per Mail, Telefon oder Brief möglich.
§ 3 Widerrufsrecht
1. Ein Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluß des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von vier Wochen ab Erhalt der Ware zu widerrufen. Das Widerrufsrecht erlöscht wenn die
Ware geöffnet wird.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Sondermischungen und Waren die nach Spezifikationen des Verbrauchers angefertigt wurden.
2. Der Widerruf muß keine Begründung enthalten und ist inschriftlicher
Textform ( keine Email) und durch die Rücksendung der Ware gegenüber der Firma Horseland Pegasus zu erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige
Absendung.
3. Der Widerruf ist an folgende Anschrift zu richten:
Horseland Pegasus Hollenberger Weg 8 91257 Pegnitz
4. Bei einem rechtzeitigen Widerruf ist der Verbraucher nicht mehr an den Vertrag mit Horseland Pegasus gebunden. Er ist zur Rücksendung der Ware verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt
werden kann. Der Verbraucher trägt die Beweislast für die Absendung und den Zugang der zurückzusendenden Waren. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert
von bis zu EUR 100,00 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten. Bei einem Bestellwert über EUR 100,00 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu
tragen.
5. Im Fall eines akzeptierten Widerrufs durch Horseland Pegasus zahlt Horseland Pegasus einen ggfs. bereits entrichteten Kaufpreis zurück. Von Horseland Pegasus ggfs. bezahlte
Rücksendekosten gemäß Abs. (4) werden abgezogen. Bei Zahlungen ins Ausland werden zudem die Überweisungsgebühren abgezogen.
6. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft
werden kann, hat der Verbraucher zu tragen. Entsprechendes gilt bei wesentlichen Verschlechterungen oder einem Verlust der bestellten Ware. Sofern der Kunde den Kaufpreis bereits entrichtet hat, ist
Horseland Pegasus berechtigt, die Wertminderung vom Rückzahlungsbetrag abzuziehen. Im Einzelfall kann die Wertminderung dem entrichteten Kaufpreis entsprechen.
7.Trotz Vorliegens eines Fernabsatzvertrages im Sinne des § 312b des Bürgerlichen Gesetzbuches hat der Verbraucher kein Widerrufsrecht, wenn die vom Besteller gekaufte Pferdefutter-Mischung, das
Ergänzungsfuttermittel für Pferde, Hunde oder Katzen/Kleintiere/ Nutztiere eine Sondermischung ist oder nach Kundenspezifikation angefertigt wird (vgl. § 312d Absatz 4 Nummer 1 des Bürgerlichen
Gesetzbuches).
§ 4 Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Horseland Pegasus ist zu Teillieferungen berechtigt.
2. Treten Ereignisse ein die die Lieferung wesentlich erschweren, so kann sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang verlängern. Ein Wiederrufsrecht für den Käufer ergibt sich dadurch nicht.
3.Bei Annahme der Bestellung seitens Horseland Pegasus gehen alle Risiken und Gefahren, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Beschädigung der Ware, mit der Übergabe, bzw. beim
Versendungskauf mit der Auslieferung an den beauftragten Logistikpartner auf den Käufer über.
4. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Annahmeverzug ist.
5. Versandkosten: Innerhalb Deutschlands fallen die üblichen Versandkosten des Zulieferes ( DHL-Post an. Die Versandkostentabelle für das Ausland wird auf Anfrage zugeschickt.
§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
1. Der Kaufpreis wird mit Abschluß des Kaufvertrages sofort netto, ohne Abzug von Skonto, fällig. Die Firma Horseland Pegasus akzeptiert nur die im Rahmen des Bestellvorgangs dem Kunden jeweils
angezeigten Zahlungsarten.
2. Ein Verbraucher hat während des Verzugs Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu zahlen.
3. Ein Unternehmer hat während des Verzugs Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Gegenüber Unternehmern behält sich der Horseland Pegasus vor, einen höheren Verzugsschaden
nachzuweisen und geltend zu machen.
4. Ist der Käufer Kaufmann, so vereinbart er mit Horseland Pegasus den Verzicht auf eine Mahnung; zahlt der Käufer nicht unverzüglich nach Erhalt der Ware, so befindet er sich daher ab diesem
Zeitpunkt, spätestens aber drei Wochen nach Erhalt der Ware in Verzug.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich Horseland Pegasus das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor.
2. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich die Firma Horseland Pegasus das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur endgültigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Der
Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt Horseland Pegasus bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die
Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Die Firma Horseland Pegasus nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt.
Der Firma Horseland Pegasus behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
§ 7 Gewährleistung
1. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs
ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
2. Verbraucher müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche schriftlich anzeigen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Beanstandung. Unterläßt der
Verbraucher die Beanstandung, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers oder Produktionsfehlern. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die
Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Ware.
3. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt
die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat, Absatz (1) und (2).
§ 8 Haftung
1. Die Haftung von Horseland Pegasus wird wie folgt beschränkt :
Horseland Pegasus haftet in voller Schadenshöhe bei eigenem groben
Verschulden wesentlicher Vertragspflichten in der Höhe des vertragstypischen Schadens bezogen auf den Bestellwert.
2. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für schuldhaft herbeigeführte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
3. Horseland Pegasus haftet nicht für einen etwaigen Mißbrauch der Ware, unsachgemäßen Einsatz oder Verwendungszweck sowie Kreditkarteninformationen.
4. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht bei grobem Verschulden sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit.
§ 9 Zurückbehaltung, Aufrechnung, Minderung
Der Käufer ist zur Zurückbehaltung, Aufrechnung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der Verkäufer dem ausdrücklich zugestimmt hat,
oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer gilt deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.
2. Ist der Käufer Kaufmann, so kann Horseland Pegasus wahlweise an seinem Sitz oder am Sitz des Käufers klagen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
§ 11 Datenschutz
Horseland Pegasus ist berechtigt, die vom Kunden angegebenen Daten elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. Horseland Pegasus verwendet die Daten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen zum
Kunden.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Kraft.
